Forschungsdaten sind, soweit wie möglich und ggf. von Dritten (zB durch Förderorganisationen) gefordert, mit einer freien Lizenz zu versehen und für eine Wiederverwendung offen verfügbar zu machen, dies sofern keine Rechte Dritter oder gesetzliche Verpflichtungen dem entgegenstehen („so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig“)

Policy für Forschungsdatenmanagement an der MUI, 2021, Seite 4

Diese Forderung wird auch von den Forschungsförderern unterstützt (Näheres zum FWF unter Open Access für Forschungsdaten). Berücksichtigen Sie dabei, dass nur freie Lizenzen den Kriterien für Open Data entsprechen. Im Folgenden finden Sie ein Anhaltspunkte für grundsätzliche Überlegungen zur Lizenzierung.







Wissenswertes zur Lizenzierung von Forschungsdaten

Rohdaten bzw. Primärdaten können nur in Ausnahmefällen urheberrechtlich geschützt werden. Dies ist der Fall, da maschinengenerierte Messdaten keine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, was die Voraussetzung für ein Schutzrecht ist. Es besteht zwar die Möglichkeit, Rohdaten als Sammelwerk schützen zu lassen, der Schutz bezieht sich dann jedoch nur auf die Zusammensetzung der Daten und nicht auf die Daten selbst. Die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Schutzes muss in jedem Fall gesondert geprüft werden. Daten, die keine eigentümliche geistige Schöpfung darstellen, können auch nicht lizenziert werden.

Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere rechtliche Aspekte zu beachten (z.B. Recht am eigenen Bild, Datenschutz, Nutzungsbeschränkungen bei der Wiederverwendung bereits veröffentlichter Daten, gemeinsame Nutzungsrechte in Konsortien).





Creative Commons (CC)-Lizenzen

Grundsätzlich können alle wissenschaftliche Werke, die im Sinne des Urheberrechts geschützt sind, mit Creative Commons lizensiert werden. Also z.B. Artikel für wissenschaftliche Zeitschriften, Working Papers, Monographien, Sammelbände, Konferenzbeiträge, Präsentationen, Datenbanken. 


Diese Lizenz erlaub Dritten, ein Werk bzw. den Inhalt zu kopieren, verbreiten und zugänglich zu machen, sowie Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anzufertigen und zu verbreiten, auch kommerziell, solange der/die UrheberIn des Originals gennant wird. Diese Lizenz erlaubt eine maximale Verbreitung und Nutzung des lizenzierten Materials. 


Jede direkt auf dem lizenzierten Werk aufbauende Arbeit, darf nur unter der gleichen (oder einer kompatiblen) Lizenz veröffentlicht werden. So soll verhindert werden, dass das Werk (mit oder ohne Änderungen) unter eine andere Lizenz gestellt wird.


Diese Lizenz soll eine kommerzielle Nutzung verhindern. NC-Lizenzen werden häufig als Teil eines dualen Lizenzsystems angeboten, wenn die alternative Lizenz für kommerzielle Zwecke eine Zahlung an den Lizenzgeber erfordert. 


Es dürfen keine veränderten, ergänzten oder direkt auf dem lizenzierten Werk aufbauenden Versionen veröffentlicht werden. 





Hilfetools für Lizenzen

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